Andritzer Unterstützungsverein: Steuerliche Abzugsfähigkeit für einbezahlte Spenden
Gute Neuigkeiten vom Andritzer Unterstützungsverein für Gewerbetreibende, die gerne in Not geratene Andritzer und Andritzerinnen unterstützen möchten (oder bereits unterstützen)!
Mit Bescheid vom 13. Oktober 2011 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit für einbezahlte Spenden gegeben.
Seit dem Gründungsjahr 2000 konnten die ehrenamtlichen Funktionäre schon fast 20.000 € an Spenden sammeln und an in Not geratene Personen weitergeben.
Die Bankverbindung für Spenden ist:
RB-Graz Andritz
BLZ 38377
Kto. Nr. 2025005
lautend auf "Andritzer Unterstützungsverein"
Für Rückfragen beziehungsweise Anfragen bitte BV Johannes Obenaus unter der Telefonnummer 0664/1000723 kontaktieren.
In der Echo Graz Nord, Ausgabe 166, fand sich auch ein Artikel darüber:

Andritzer Unterstützungsverein: Steuerliche Abzugsfähigkeit für einbezahlte Spenden

